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Bei Fragen zu Abfallgeführen oder zum Mülltonnenantrag
Tel.: (0 60 21) 3 91 - 38 10

Senden Sie bitte Anmeldungen bzw. Änderungen an folgende Adresse:

Stadtwerke Aschaffenburg
- Entsorgung -
Fürther Straße 13
63743 Aschaffenburg





Gewerbekunden


Mülltonnenanträge

Nur der jeweilige Grundstückseigentümer ist berechtigt, Tonnenneubestellungen oder -änderungen vorzunehmen.

1. Mindestvolumen

Für jedes bebaute Grundstück ist eine Restmülltonne mit einer Mindestgröße bereitzustellen. Es sind mindestens 20 l für das Anwesen plus 15 l pro gemeldeten Einwohner erforderlich. Daraus ergibt sich die kleinste Restmülltonne, die Sie wählen können.

Für gewerblich genutzte Grundstücke ist mindestens eine 240 l Restmülltonne bereitzustellen. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist neben dem personenbezogenen Volumen für jeden Freiberufler und Gewerbebetrieb ein Mindestvolumen von 60 l vorzuhalten.

2. Regelleistung

Zu jeder Restmülltonne gehört gebührenfrei eine gleichgroße Biotonne und eine doppelt so große Altpapiertonne.

3. Sonderleistungen

3.1 zusätzliche Bioabfallgefäße

Wünschen Sie darüber hinaus größere oder zusätzliche Bioabfallgefäße, betragen die jährlichen Gebühren für je 10 l zusätzliches Gefäßvolumen 10,00 EUR.

Beispiel:
Sie erhalten in der Regelleistung eine 80 l Restmülltonne (mit gebührenfreier 80 l Biotonne), wünschen jedoch eine Biotonne mit 120 l.

Mehrpreis:
120 l Biotonne - 80 l Biotonne (Regelleistung) = 40 l zusätzliches Gefäßvolumen

daraus ergibt sich eine zusätzliche jährliche Gebühr von
4 x 10,00 EUR = 40,00 EUR

3.2 Zuschlag für mehrere kleine Restmülltonnen

Sie wünschen an Stelle einer großen Restmülltonne mehrere kleine Restmülltonnen (z.B. für jede Wohnung eine eigene Restmülltonne), ist für jedes über die Regelleistung hinausgehende Restmüllgefäß (siehe Tabelle Regelleistung) jährlich ein Zuschlag von 30,00 EUR zu bezahlen.

Beispiel:
Als Regelleistung bekommen Sie eine 240 l Restmülltonne. Sie wünschen davon abweichend drei 80 l Restmülltonnen. Sie zahlen anstatt 580,00 EUR jährlich nun dreimal 196,00 EUR plus 2 x 30,00 EUR für die zusätzlichen Tonnen. Dies ergibt eine jährliche Gebühr von 648,00 EUR.


3.3 Zuschlag für abschließbare Gefäße bis 240 l

Wenn Sie abschließbare Tonnen möchten, vermerken Sie dies bitte in der vorgesehenen Spalte auf Ihrem Tonnenantrag. Für jedes abschließbare Gefäß ist ein Zuschlag von 7,50 EUR/ Jahr zu zahlen. Bei Abmeldung der Tonnen muss das ausgegebene Schlüsselpaar zurückgegeben werden.

Bewohner auf dem Grundstück Mindestvolumen Restmülltonne Biotonne Altpapiertonne Gebühr in Euro/Jahr
1 - 3 80l (4-wöchig) 60l 120l 98,00 €
4 - 6 80l 80l 240l 196,00 €
7 - 9 120l 120l 240l 294,00 €
10 - 11 2 x 80l 2 x 80l 240l + 120l 392,00 €
12 - 14 120l + 80l 120l + 80l 2 x 240l 490,00 €
15 - 19 240l 2 x 120l 2 x 240l 588,00 €
20 - 22 240l + 80l 2 x 120l + 80l 3 x 240l 784,00 €
23 - 30 240l + 120l 3 x 120l 3 x 240l 882,00 €
31 - 42 2 x 240l 4 x 120l 4 x 240l 1176,00 €
43 - 58 660l 6 x 120l 1100l + 240l 1617,00 €
59 - 71 660l + 240l 8 x 120l 1100l + 3 x 240l 2205,00 €
ab 72 1100l 10 x 120l 2 x 1100l 2695,00 €
  1100l Gewerbe (max. 4500 kg/Jahr) 120l 1100l 1630,00 €

Die Restmüll- und Biotonne werden - mit Ausnahme der vierwöchigen 80 l Restmülltonne - im Wechsel zueinander alle 14 Tage entleert. In der Zeit vom 15.05. bis 15.09. eines Jahres wird die Biotonne wöchentlich abgefahren. Die Abfuhr der Altpapiertonne erfolgt monatlich.