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Datenerhebung EEG

Meldung von Photovoltaikanlagen


Seit dem 01.Januar 2009 sind Betreiber/innen von Photovoltaikanlagen gem. § 16 Abs. 2 S. 2 EEG verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden.
Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.

Es müssen die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) der Bundesnetzagentur gemeldet werden, die ab dem  01.Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird.
Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" zu verwenden.


Auf den folgenden Seiten halten wir Informationen rund um das Thema EEG für Sie bereit