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Einspeisung EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) soll den Ausbau von Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen fördern.
Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung.
Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches am 01.Januar 2009 in Kraft trat, soll der Anteil der Stromprodutktion mittels Erneuerbarer Energien bis 2020 weiter ausgebaut werden.
Die Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2011 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem EEG vom 25. Oktober 2008 finden Sie unter "Veröffentlichungen nach EnWG, Stromnetz, EEG".
Direktverbrauch des neuen EEG 2009 auf die Umsatzsteuer
Steuerrechtliche Auswirkungen des Direktverbrauchs von Strom aus Photovoltaikanlagen (§33 Abs. 2 EEG 2009)
Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Künftig können sie den Strom ganz oder teilweise auch direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen.
Alle Betreiber von PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden, können diese Neuregelung nutzen.
Das Bundesumweltministerium hat zu den Auswirkungen des Direktverbrauchs (Eigenverbrauch gem. § 33 Abs. 2 EEG 2009) auf die Umsatzsteuer eine Stellungnahme herausgegeben.
Die Auffassung des Bundesumweltministeriums hierzu ist in dem folgenden Dokument dargelegt: