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Netznutzung (Strom)

Die Liberalisierung der Energiemärkte in Europa wurde durch die Beschleunigungsrichtlinie vom 27.06.2003 näher geregelt. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch das am 13. Juli 2005 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die dazugehörigen Netzverordnungen. Weiterhin sind die gesetzlichen Regelungen die Basis für die Netzentgeltkalkulation.

Vorgelagerter Netzbetreiber sind die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH und Übertragungsnetzbetreiber ist die RWE Transportnetz GmbH sowie E.ON Bayern.

 Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH kommt auf den folgenden Seiten Ihrer Veröffentlichungspflicht nach.