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Energieausweis
Der AVG Energieausweis für Ihr Haus
Der AVG Energieausweis für Ihr Haus
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die auch Regelungen über die Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude enthält.
Die EnEV 2007 regelt wichtige Belange des energiesparenden Bauens und stellt Anforderungen sowohl an neu zu bauende Gebäude als auch an die Sanierung von Altbauten. Neu ist der Energieausweis, der bei Verkauf oder Vermietung für Bestandsgebäude - unabhängig von einer Sanierung - zur Pflicht wird.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Ausweis für Ihr Gebäude. Er dokumentiert alle wichtigen Kenndaten, die Einfluss auf den Energieverbrauch haben.
Er gibt Aufschluss über:
- Schadstoffausstoß
- Energieverluste über Gebäudehülle
- Anlagentechnik (Heizung, Klimageräte, Lüftungseinrichtungen)
Das Gebäude wird somit - wie elektronische Haushaltsgeräte auch - in Energieeffizienzklassen eingestuft.
Wem und wie nützt der Energieausweis?
Der Energieausweis nützt nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern. Die meisten Menschen kennen ihren Energieverbrauch nicht, obwohl er einen Großteil ihrer monatlichen Kosten ausmacht. Hier schafft der Energieausweis Abhilfe. Denn er gibt auf leicht verständliche Art und Weise Auskunft über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und bietet so eine wichtige Entscheidungshilfe, wenn es um die Anmietung oder Kauf von Wohnraum geht.
Für Eigentümer zeigt der Energieausweis auf, wie er den Wert seiner Immobilie steigern kann. Eine gute Bewertung kann den Verkauf oder die Vermietung erleichtern.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Für Neubauten müssen bereits heute Energieausweise erstellt werden.
Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden ab/ seit dem:
- 1.7.2008, für Wohngebäude bis Baujahr 1965
- 1.1.2009, für Wohngebäude ab Baujahr 1965
- 1.7.2009, für Nichtwohngebäude
Wichtig! Bis 31.09.2008 besteht für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen den Varianten 1 und 2.
Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die weder verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis!
Auch die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH bietet die Erstellung eines Energieausweises gemäß der Vorschriften der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV)
in drei verschiedenen Varianten an.
Variante 1: avg.standard - verbrauchsabhängiger Einsteigerausweis
Variante 2: avg.komfort - bedarfsabhängiger Energieausweis
Variante 3: avg.deluxe - Energieausweis avg.komfort plus 3 Thermografieaufnahmen Ihres Hauses