Foto Mülltonnen

Gebühren

Voller Service, faire Gebühren.

Sie können jederzeit auf unser komfortables, abfallwirtschaftliches Leistungspaket vertrauen. Aber bitte beachten Sie: Nur der jeweilige Grundstückseigentümer oder ein bestellter Verwalter ist berechtigt, Tonnenneubestellungen oder -änderungen vorzunehmen.

Die Restmüll- und Biotonne werden - mit Ausnahme der vierwöchigen 80 l Restmülltonne - im Wechsel zueinander alle 14 Tage entleert. In der Zeit vom 15.05. bis 15.09. eines Jahres wird die Biotonne wöchentlich abgefahren. Die Abfuhr der Altpapiertonne erfolgt monatlich.

Mindestgefäßvolumen

Für jedes bebaute Grundstück ist eine Restmülltonne mit einer Mindestgröße bereitzuhalten. Es sind mindestens 20 l für das Anwesen plus 15 l pro gemeldetem Einwohner bereitzustellen. Daraus ergibt sich die kleinste Restmülltonne, die Sie wählen können.

Für gewerblich genutzte Grundstücke ist mindestens eine 240 l Restmülltonne bereitzustellen. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist neben dem personenbezogenen Volumen für jeden Freiberufler und Gewerbebetrieb ein Mindestvolumen von 60 l vorzuhalten.

Regelleistung

Zu jeder Restmülltonne gehört gebührenfrei eine gleichgroße Biotonne und eine Altpapiertonne in doppelter Größe.

Sonderleistungen

Zusätzliche Wertstoffgefäße

Wünschen Sie darüber hinaus größere oder zusätzliche Wertstoffgefäße, betragen die jährlichen Gebühren für je 10 l zusätzliches Bioabfall-Gefäßvolumen 10,00 €, für je 10 l zusätzliches Altpapier-Gefäßvolumen 1,00 €.

Beispiel: Sie erhalten in der Regelleistung eine 80 l Restmülltonne (mit gebührenfreier 80 l Biotonne), wünschen jedoch eine Biotonne mit 120 l.

Mehrpreis: 120 l Biotonne minus 80 l Biotonne (gebührenfrei) = 40 l zusätzliches Gefäßvolumen,

daraus ergibt sich eine zusätzliche jährliche Gebühr von 4 x 10,00 € = 40,00 €.

Zuschlag für mehrere kleine Restmülltonnen

Sie wünschen anstelle einer großen Restmülltonne mehrere kleine Restmülltonnen (z.B. für jede Wohnung eine eigene Restmülltonne). Für jedes über die Regelleistung hinausgehende Restmüllgefäß

(siehe Tabelle unten), ist jährlich ein Zuschlag von 30,00 € zu zahlen.

Beispiel: Als Regelleistung bekommen Sie eine 240 l Restmülltonne. Sie wünschen davon abweichend drei 80 l Restmülltonnen. Sie zahlen anstatt 593,00 € jährlich nun dreimal 202,80 € (= 608,40 €) plus 1 x

30,00 € für die zusätzlichen Tonnen, ergibt eine jährliche Gebühr von 638,40 €.

Zuschlag für abschließbare Gefäße bis 240 l

Wenn Sie abschließbare Tonnen möchten, vermerken Sie dies bitte in der vorgesehenen Spalte auf Ihrem Tonnenantrag. Für jedes abschließbare Gefäß ist ein Zuschlag von 7,20 € / Jahr zu zahlen. Bei

Abmeldung der Tonnen muss das ausgegebene Schlüsselpaar zurückgegeben werden.

Zuschlag für Biofilterdeckel

Wenn Sie Biotonnen mit Biofilterdeckeln möchten, vermerken Sie dies bitte in der vorgesehenen Spalte. Für jedes Gefäß mit Biofilterdeckel ist ein Zuschlag von 12,60 €/Jahr zu zahlen. Biofilterdeckel können leider nicht mit einem Tonnenschloss ausgerüstet werden und daher nicht damit kombinierbar.

Übersicht Abfallgebühren

Bewohner auf dem Grundstück Mindestvolumen Restmülltonne Biotonne Altpapiertonne Gebühr in Euro/Jahr
1 - 3 80l (4-wöchig) 60l 120l 101,40 €
4 - 6 80l 80l 240l 202,80 €
7 - 9 120l 120l 240l 296,50 €
10 - 11 2 x 80l 2 x 80l 240l + 120l 405,60 €
12 - 14 120l + 80l 120l + 80l 2 x 240l 499,30 €
15 - 19 240l 2 x 120l 2 x 240l 593,00 €
20 - 22 240l + 80l 2 x 120l + 80l 3 x 240l 795,80 €
23 - 30 240l + 120l 3 x 120l 3 x 240l 889,50 €
31 - 42 2 x 240l 4 x 120l 4 x 240l 1.186,00 €
43 - 58 660l 6 x 120l 1100l + 240l 1.599,90 €
59 - 71 660l + 240l 8 x 120l 1100l + 3 x 240l 2.192,90 €
ab 72 1100l 10 x 120l 2 x 1100l 2.569,90 €
1100l Gewerbe (max. 4500 kg/Jahr) 120l 1100l 1.643,90 €

Satzungen und Gebühren für Abfallwirtschaft

Ihr Ansprechpartner

Kundenservice Entsorgung

Fürther Straße 13
63743 Aschaffenburg

Tel.: 06021 391-3810
E-Mail: infoeb@stwab.de