Hand hält symbolische Glühbirne mit Icons zum Thema Energie

Infos zu Energiethemen

Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen ändert sich ab 1.4.

Seit dem 01.04.2024 wird wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% auf Gas- und Wärmelieferungen erhoben. Da es sich bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung um eine gesetzliche Änderung handelt, ist der Lieferant oder auch Netzbetreiber nicht dazu verpflichtet, den Kunden gesondert über die Erhöhung und ggf. Mitteilung des Zählerstandes zu informieren. Daher hat die AVG ihre Kunden auch nicht explizit hierfür angeschrieben. Gerne können Sie uns aber zum Stichtag 31.03.24 bzw. zum aktuellen Zeitpunkt Ihren Gaszählerstand unter Angabe Ihrer Zählernummer oder Kundennummer über unser Serviceportal mitteilen. Sofern kein Zählerstand mitgeteilt wird, grenzt unser System automatisch rechnerisch den Wert zum 31.03.2024 ab. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unser Kundenservice unter kundenservice@stwab.de gerne zur Verfügung.


Ende der Energiepreisbremsen

Aufgrund des Einspardrucks nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF), sind die Energiepreisbremsen auf Strom bzw. auf Gas- und Wärmelieferungen entlang der geltenden Rechtslage zum 31.12.2023 ausgelaufen und werden nicht verlängert.


Uns ist sehr wohl bewusst, dass viele Haushalte inzwischen stark von den Energiepreissteigerungen belastet werden. Nicht nur die Bundesregierung empfiehlt eindringlich Energie, wo immer es möglich ist, einzusparen. Auch wir möchten Sie dazu anregen und bieten unsere Unterstützung mit verschiedenen Maßnahmen an. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zu Hintergründen und den Energiemärkten.