Fahrgastrechte
Ihre Fahrgastrechte im Omnibusverkehr
Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
Bereitschaft zur Teilnahme an einer Schlichtung
Die Stadtwerke Aschaffenburg sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Stadtwerke Aschaffenburg sind Mitglied des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV), der mit seiner Landesgruppe Bayern die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern betrieben hat. Diese Ombudsstelle hat ihre Tätigkeit zum 30. November 2016 eingestellt. Seitdem steht Ihnen für Schlichtungsfälle die Schlichtungsstelle für den öffentlicher Personenverkehr e. V. (söp) in Berlin als Ansprechpartner zur Verfügung.