Energiesparen

Energie sparen

Unser umfassendes Serviceangebot für Sie

Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser - eine gesicherte Versorgung ist aus unserem modernen Lebensalltag nicht mehr wegzudenken. Als leistungsstarkes Unternehmen garantiert die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH höchste Versorgungssicherheit.

Uns ist jedoch bewusst, dass die reine Versorgung längst nicht mehr ausreicht. Deshalb bieten wir Ihnen neben Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser umfassenden Service im Bereich Energieeinsparung und Energieeffizienz an.

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AVG-Kunden, die ihren eigenen Stromverbrauch kontrollieren möchten, können sich jederzeit ein Strommessgerät für 14 Tage kostenlos im Servicecenter der Stadtwerke ausleihen.

Energieausweis

Wann benötige ich einen Energieausweis? 

Mit dem Energieausweis erhält ein künftiger Bewohner vor dem Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus eine Einschätzung, wie hoch der Energiebedarf voraussichtlich sein wird. Der Energieausweis ermöglicht auch Nicht-Fachleuten einen schnellen Überblick der Gebäudeeffizienz. Dazu wurden - äquivalent zu den Energieeffizienzklassen der Haushaltsgeräte-, Effizienzklassen von A+ bis H für Gebäude eingeführt.

Mit der Energieeinsparverordnung 2014 (Abgekürzt „EnEV 2014") wurden Energieausweise verpflichtend eingeführt. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung im Bestand müssen dem potentiellen Nachmieter oder Eigentümer bereits zum Besichtigungstermin der Immobilie den Energieausweis vorlegen (zumindest in Kopie) und spätestens bei der Vertragsunterzeichnung auch den Energieausweis übergeben. Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen, dafür trägt der Bauherr die Verantwortung.

Energieausweise sind über den Zeitraum von zehn Jahren gültig, dann wird ein neuer Energieausweis erforderlich.

Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis? 

Alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die unter dem Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden.

Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen, dafür trägt der Bauherr die Verantwortung. Dies gilt ebenfalls bei einer umfassenden Sanierungsmaßnahme, Gebäudeänderung oder -erweiterung. Bei Bestandsgebäuden muss der Energieausweis bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel bereits vorhanden sein.

Für bestimmte Gebäude gibt es auch Ausnahmen, die im Einzelfall geprüft werden müssen:

  • Gebäude mit temporärer Nutzung
  • Langanhaltend offene Gebäude
  • Unterirdische Gebäude
  • Betriebsgebäude der Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Lagerhallen mit sehr geringer Innentemperatur

Was für Energieausweise gibt es? 

Es gibt Energiebedarfsausweise und Energieverbrauchsausweise.

Energiebedarfsausweise unterliegen einer detaillierten Bedarfsrechnung und ergeben sich aus dem Aufbau der Außenwände, des Daches, den eingebauten Fenstern und Türen sowie der Anlagentechnik und weiteren Kriterien. Die Analyse der Bedarfsausweise ist aussagekräftiger als die Analyse der Verbrauchsausweise und daher grundlegend zu empfehlen.

Energieverbrauchsausweise basieren auf den Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Hier spielt das individuelle Nutzerverhalten eine starke Rolle in dem Ergebnis.

Neubauten benötigen einen Bedarfsausweis, während bei Gebäuden im Bestand die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und Bedarfsausweis besteht. Unsanierte Gebäude mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 müssen als Ausnahme auch einen Bedarfsausweis vorweisen (ab fünf Wohneinheiten).

Was muss ich bei Immobilienanzeigen beachten? 

Bei Immobilienanzeigen Pflichtangaben zu der Gebäudeeffizienz angegeben werden. Andernfalls besteht eine Ordnungswidrigkeit, die seit dem 01.05.2015 mit einer Höhe von über 10.000 Euro bestraft werden kann. Geben Sie daher lieber folgende Angaben an:

  • Baujahr des Gebäudes (bei Wohngebäuden)
  • Energieträger der Heizungsanlage
  • Art des Energieausweises
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch (aus Energieausweis)
  • Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)

Woher bekomme ich meinen Energieausweis? 

Für die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten sind die nach Landesrecht zugelassenen Personen zuständig. In der Regel handelt es sich bei diesem Personenkreis um Baufachleute mit Bauvorlageberechtigung.

Für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude sind Architekten und Ingenieure zugelassen sowie Personen, die Ausweise für Neubauten ausstellen dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zusatzausbildungen zur Ausstellung von Energieausweisen qualifizieren.

Am besten Sie fragen Ihren Energieversorger, der Sie zusätzlich rund um das Thema Energieausweis und Energieeffizienz beraten kann.

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