Förderprogramme
Die Kraft-Wärme-Kopplungs- Technologie leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Deshalb gibt es gleich eine ganze Reihe von Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen, die den Einsatz wirtschaftlich noch interessanter machen.
- Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG): Nach dem KWKG erhalten Sie einen Zuschlag (KWK- Bonus) auf jede erzeugte elektrische Kilowattstunde. Diesen Anspruch haben Sie ab Inbetriebnahme 10 Jahre lang.
- Das Energiesteuergesetz (EnergieStG): Weil die Kraft-Wärme-Kopplung einen hohen Jahresnutzungsgrad hat, ist der Brennstoff dafür von der Energiesteuer befreit.
- Impulsprogramm Sonderzuschuss: Richtlinien zur Förderung von KWK- Anlagen bis 20 kWel. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung einer KWK- Anlage zusammen mit einem ausreichend großen Wärmespeicher mit einer Prämie von bis zu 4.375 €.
- KfW-Programm zur Förderung der Energiewende: Unter dem Motto "Energiewende. Wir fördern das." vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen für die Anschaffung einer KWK- Anlage
Die AVG fördert Ihre KWK- Anlage zudem mit einem Bonus gestaffelt an der elektrischen Leistungsgröße, wenn Sie AVG Kunde sind und Ihre Anlage bei uns kaufen.
Ihr Ansprechpartner
Helmut Rieger
Telefon: 06021 391-428
Fax: 06021 391 399-428
Handy: 0162 4080857
E-Mail: helmut.rieger@stwab.de
Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
Werkstraße 2
63739 Aschaffenburg